Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Endlagerung von Verlusten in den Bilanzen des Eurosystems
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 51, Heft 4, S. 209-217
ISSN: 2366-6757
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In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 51, Heft 4, S. 209-217
ISSN: 2366-6757
In: Studien zu Finanzen, Geld und Kapital Bd. 17
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Eine Zentralbank kann Verluste im Nichts auflösen, ebenso wie sie Geld aus dem Nichts schöpfen kann. Ihre finanziellen Kapazitäten sind unbegrenzt. Sie kann als Bad Bank fungieren und Finanzstabilität gewährleisten. Sie ist der mächtigste Akteur der Finanzwirtschaft. Derzeit versucht die EZB, die Europäische Währungsunion durch Wertpapierkäufe und Verlustübernahmen finanziell zu stabilisieren, obwohl dies zu Umverteilungen zwischen den beteiligten Volkswirtschaften führt. Durch den Erwerb von Staatsschuldpapieren nimmt sie wesentlichen Einfluss auf die Finanzierungsbedingungen der Staatshaushalte. Sie beruft sich dabei auf ihre geldpolitische Unabhängigkeit, die ihr wegen ihres auf das Preisstabilitätsziel beschränkten Mandats eingeräumt ist. Eine Untersuchung der betroffenen Finanzpolitikbereiche und deren Verhältnisse zueinander zeigt jedoch, dass die EZB dabei die Grenzen ihres Mandats überschreitet. Sie betreibt Wirtschaftspolitik (Finanzstabilitätspolitik), obwohl sie nur zu Währungspolitik (Geldpolitik) befugt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen die Vertragsmäßigkeit des OMT-Programms kritisiert. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof darüber zu befinden